Verkaufsbedingungen der Unternehmen

Geschäftsbedingungen des Unternehmens

Die Bedingungen wurden bei der Handelskammer unter der Handelskammernummer 69139652 hinterlegt

 

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN der Mood Company B.V GESETZLICHE EINRICHTUNG IN EMMEN für Business to Business.

1. Allgemein

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote, Kaufverträge, Bestellungen und daraus resultierenden Lieferungen und Werkverträge. Der Anwendbarkeit der von der Gegenpartei verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen binden uns nur, wenn wir diese Abweichungen schriftlich bestätigt haben. Aus etwaigen vereinbarten Abweichungen kann die Gegenpartei keine Rechte für künftige Geschäfte herleiten. Der niederländische Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der authentische Text und hat Vorrang vor Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet „schriftlich“: per Brief, per Fax oder elektronisch.

2. Erstellung von Vereinbarungen

Unsere mündlichen oder schriftlichen Angebote sind freibleibend. Wir sind erst dann gebunden, wenn wir eine Bestellung und/oder einen Auftrag schriftlich, durch Rechnung, angenommen haben, auch wenn wir ein schriftliches Angebot abgegeben haben. Wir behalten uns das Recht vor, unser Angebot innerhalb von zwei Werktagen nach Annahme eines Angebots durch die Gegenpartei zurückzuziehen. Der Abschluss verbindlicher Vereinbarungen ist der Geschäftsführung vorbehalten, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung der Geschäftsführung vor. Der Vertragsabschluss erfolgt stets unter der aufschiebenden Voraussetzung, dass sich aus den von uns eingeholten Informationen ergibt, dass die Bonität der Gegenpartei nach unserer Einschätzung ausreichend ist. Die gezeigten oder zur Verfügung gestellten Muster, Modelle, Bilder, Dokumentationen und sonstigen Spezifikationen dienen lediglich der Orientierung, ohne dass der jeweilige Artikel mit diesen übereinstimmen muss.

3. Geistige Eigentumsrechte

Wir behalten uns alle geistigen Eigentumsrechte an den in unseren Angeboten und/oder Verträgen enthaltenen Informationen und/oder den von uns zur Verfügung gestellten Modellen, Mustern, Zeichnungen, Bildern und/oder Gebrauchsanweisungen vor. Wir haften nicht für Verletzungen von geistigen Eigentumsrechten Dritter, die im Zusammenhang mit der Ausführung eines Vertrags zwischen uns und der anderen Partei begangen werden können. Die Gegenpartei ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags mit uns freizustellen.

4. Anomalien in den Daten

Für geringfügige Abweichungen zwischen den von uns angegebenen Zahlen, Typen, Größen, Mengen, Farben, Bildern und/oder sonstigen Daten und den tatsächlichen Stückzahlen haften wir nicht, es sei denn, dass dadurch eine wesentliche Änderung der technischen und/oder ästhetischen Umsetzung eintritt des Geschäfts.
Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gelieferte Ware anzunehmen. Für Schäden, die sich aus solchen geringfügigen Abweichungen ergeben, haften wir nicht. Abweichungen von weniger als 10 (zehn) Prozent gelten in jedem Fall als geringfügig.

5. Preise

Wir haben das Recht, Änderungen an einem oder mehreren der kostenbestimmenden Faktoren wie Transportkosten, Rohstoff- oder Materialpreise, Wechselkursverhältnisse, Einfuhrzölle oder Umsatzsteuer vorzunehmen, die sich auf die vereinbarte Leistung beziehen und die nach dem Datum unseres Angebots bzw. nach Vertragsschluss, aber vor der Lieferung entstehen, gehen zu Lasten der Gegenpartei. Die Preise der von uns angebotenen oder verkauften Waren werden auf der Grundlage der Lieferung ab Werk Emmen, Niederlande (EXW, Incoterms 2010) berechnet, ausgenommen B.TW, Einfuhrzölle und andere von der Regierung erhobene Abgaben und Steuern, sofern nicht schriftlich etwas anderes angegeben ist.

6. Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart, gilt für jeden Auftrag eine Anzahlung von mindestens 50 %. Der Gesamtbetrag der Bestellung ist entsprechend den in der Rechnung genannten Beträgen spätestens zum in der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu begleichen. Nachlass, Zurückbehaltung, Verrechnung oder Aussetzung der Zahlung sind von der Gegenpartei nicht gestattet. Von der Gegenpartei geleistete Zahlungen dienen erstens immer dazu, alle fälligen Zinsen und Kosten zu begleichen, und zweitens zur Begleichung fälliger und zahlbarer Rechnungen, die am längsten offen sind, auch wenn die Gegenpartei angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht. Zahlt unsere Gegenpartei ihre Schulden nicht fristgerecht, schuldet sie auf den fälligen Betrag die gesetzlichen Zinsen für Handelsgeschäfte ab dem Tag, an dem dieser Betrag fällig wird, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Zahlt unsere Gegenpartei den fälligen Betrag nicht rechtzeitig, ist unsere Gegenpartei darüber hinaus verpflichtet, alle mit der Einziehung verbundenen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten betragen 15 (fünfzehn) Prozent des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch 250 € (zweihundertfünfzig Euro). Unsere Gegenpartei ist verpflichtet, auf unser erstes Verlangen bei oder nach Vertragsschluss eine (zusätzliche) persönliche oder geschäftliche Sicherheit für die Erfüllung ihrer (Zahlungs-)Verpflichtungen uns gegenüber zu stellen. Die Weigerung der Gegenpartei, die erforderliche Sicherheit zu leisten, gibt uns das Recht, unsere Verpflichtungen auszusetzen und gibt uns letztendlich das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention aufzulösen, unbeschadet unseres Rechts auf Schadensersatz für etwaige Schäden Schaden, den wir erlitten haben.

7. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns an die Gegenpartei gelieferten Waren vor, bis der Kaufpreis einschließlich Zinsen und Kosten für alle diese Waren vollständig bezahlt ist. Sofern wir im Rahmen dieser Kaufverträge zugunsten der Gegenpartei Arbeiten gegen Vergütung durch die Gegenpartei ausführen, gilt der vorstehende Eigentumsvorbehalt, bis auch die Gegenpartei unsere Forderungen vollständig beglichen hat. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für Forderungen, die wir gegen den Vertragspartner dadurch erlangen, dass dieser einer oder mehreren seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt. Solange unser vorbezeichnetes Eigentum fortbesteht, ist unser Vertragspartner nicht berechtigt, über die von uns gelieferte Ware zu verfügen und/oder zu veräußern und/oder zu belasten und/oder zu verarbeiten oder zu verarbeiten. Der Gegenpartei ist es jedoch gestattet, die Waren im Rahmen ihres normalen Geschäftsbetriebs zu verwenden. c.Q. zu verkaufen, mit der Maßgabe, dass wir die Rechte der Gegenpartei gegenüber ihren Kunden übernehmen, bis die Gegenpartei die Waren vollständig bezahlt und ihre anderen Verpflichtungen aus ähnlichen Verträgen mit uns erfüllt hat. Die Gegenpartei überträgt diese Rechte dann, soweit erforderlich, auf uns, was wir mit der Abtretung akzeptieren. Allerdings ist es der anderen Partei nicht gestattet, über die Waren im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit zu verfügen, wenn die andere Partei einen Zahlungsaufschub beantragt hat oder die andere Partei für insolvent erklärt wurde.

Solange unser vorgenanntes Eigentum fortbesteht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention auf Kosten der Gegenpartei von ihrem Standort zurückzuholen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren mit der erforderlichen Sorgfalt und als unser Eigentum erkennbar zu verwahren. Wenn die Gegenpartei ihren Sitz in Deutschland oder Belgien hat und die von uns zu liefernden Waren tatsächlich an die Gegenpartei in Deutschland oder Belgien geliefert werden, gelten die sachenrechtlichen Folgen des Eigentumsvorbehalts der an den Deutschen gelieferten und/oder gelieferten Waren oder ein belgischer Vertragspartner oder die zu liefernden Waren unterliegen dann deutschem oder belgischem Recht. In diesem Fall finden die vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels 7 keine Anwendung. Für die in Deutschland ansässige Vertragspartei gelten diese als durch die Bestimmungen der Anlage 1 zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzt. Für die in Belgien ansässige Gegenpartei gelten die folgenden Bedingungen: „Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag kann der Verkauf von uns von Rechts wegen und ohne Vorankündigung als ungültig betrachtet werden.“ Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Alle Risiken trägt die Gegenpartei. Die gezahlten Anzahlungen verbleiben in unserem Eigentum, um eventuelle Verluste beim Weiterverkauf auszugleichen.“

8. Lieferung

Lieferbedingungen werden pro Transaktion vereinbart. Es gelten alle Lieferbedingungen gemäß Incoterms 2010. Unser Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wird. Nimmt die Gegenpartei die Ware nicht an, gerät die Gegenpartei in Verzug und wir haben das Wahlrecht:

(a) die Waren auf Kosten und Gefahr unserer Gegenpartei mit einem Transportmittel unserer Wahl an die Adresse der Gegenpartei zu transportieren oder die Waren auf Kosten und Gefahr unserer Gegenpartei zu lagern, oder

(b) den Vertrag ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Intervention für aufgelöst zu erklären, unbeschadet unseres Anspruchs auf Ersatz des uns entstandenen Schadens c.Q. entgangener Gewinn zuzüglich der gesetzlichen Zinsen, die ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung berechnet werden.

Das Vorstehende gilt unbeschadet unserer sonstigen Rechte.

9. Lieferzeit

Eine von uns angegebene Lieferzeit dient stets als Richtwert und nicht als Frist. Wir kommen hinsichtlich der Lieferzeit erst dann in Verzug, wenn wir von der Gegenpartei schriftlich in Verzug gesetzt wurden, die uns die Möglichkeit gegeben hat, innerhalb einer angemessenen Frist zu liefern, und wir dieser Frist nicht nachgekommen sind. Die Lieferzeit beginnt erst, wenn wir eine Bestellung und/oder einen Auftrag schriftlich angenommen haben und unser Vertragspartner uns alle für die Vertragsabwicklung erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt hat. c.Q. Materialien zur Verfügung gestellt hat und wir eine etwaige vereinbarte Vorauszahlung von der Gegenpartei erhalten haben. Stellt sich während der Ausführung des Vertrags heraus, dass es zu einer Lieferverzögerung kommt, verlängert sich die Lieferzeit um so viele Tage, wie die Verzögerung gedauert hat. Wir haften nicht für Schäden, die aus einer verspäteten Lieferung resultieren, wenn und soweit diese verspätete Lieferung auf Umstände zurückzuführen ist, die nicht auf unsere Kosten und unser Risiko gehen, einschließlich der (rechtzeitigen) Nichterfüllung durch Lieferanten. Nur bei übermäßiger Überschreitung der vereinbarten Lieferzeit (mehr als 12 Wochen) hat die Gegenpartei das Recht, den Vertrag zu kündigen, es sei denn, die Überschreitung ist auf höhere Gewalt zurückzuführen. Die Gegenpartei hat jedoch niemals Anspruch auf eine Strafe oder Entschädigung. Kommt die Gegenpartei einer Zahlungsverpflichtung nicht (rechtzeitig) nach, wird unsere Lieferverpflichtung ausgesetzt. Wir behalten uns das Recht vor, die Ware in Teillieferungen zu liefern, wobei in diesem Fall auch für jede Teillieferung die nachfolgend beschriebenen (Zahlungs-)Bedingungen gelten.

10. Beschwerden

Unsere Gegenpartei ist verpflichtet, bei Lieferung zu prüfen, ob die Ware der Vereinbarung entspricht. Unsere Gegenpartei ist verpflichtet, etwaige Reklamationen bezüglich der von uns gelieferten Waren innerhalb von 8 (acht) Tagen nach der Lieferung schriftlich an uns zu richten. Dies gilt auch für nicht bestellte gelieferte Artikel. Wenn es sich um einen äußerlich nicht erkennbaren Mangel handelt, ist unsere Gegenpartei verpflichtet, die von uns gelieferte Ware innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Entdeckung des Mangels, in jedem Fall jedoch innerhalb von 3 (drei) Monaten nach Lieferung, schriftlich zu beanstanden.

Alle Reklamationen müssen von unserer Gegenpartei unter Angabe der Bestell-/Rechnungsnummer eingereicht werden. Reklamationen zu Rechnungen müssen ebenfalls innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich erfolgen.
Sollten Reklamationen nicht rechtzeitig eingereicht werden, entfällt jeglicher Anspruch gegen uns. Eine etwaige Rückgabe von Artikeln ist nur möglich, wenn sich die Artikel im Originalzustand und in unbeschädigter Verpackung befinden. Artikel, die nicht von uns stammen oder mit anderen als den von uns angebrachten (Preis-)Aufklebern versehen sind, sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Die zurückgegebenen Artikel müssen spätestens 1 (einen) Monat nach unserer Rückgabegenehmigung bei uns eingegangen sein. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen Rücksendungen auf Kosten und Gefahr unserer Gegenpartei.

Die folgenden Artikel sind von der Rückgabe ausgeschlossen:
- Abgelaufene/gelöschte Artikel (zum Zeitpunkt der Bearbeitung der Anfrage durch uns);- Ausverkauf und Überbestände (zugeschnittene Artikel);
- Merchandise-Artikel

11. Garantie; Haftungsbeschränkung

Wir haften für die von uns gelieferten Waren nur aufgrund von Material- und/oder Konstruktionsfehlern der Waren, die innerhalb von 3 (drei) Monaten nach dem in Artikel 8 genannten Lieferdatum offensichtlich werden . soweit solche Fehler die Zuverlässigkeit oder Qualität der Ware erheblich beeinträchtigen. Unsere Haftung gemäß diesem Artikel beschränkt sich auf die kostenlose Lieferung von Ersatzwaren (Teilen davon). Anstelle der Lieferung von Ersatzware sind wir berechtigt, die mangelhafte(n) gelieferte(n) Ware(n) nachzubessern oder gegen Erstattung des entsprechenden Teils des Rechnungspreises zurückzunehmen. Für Waren, die uns von Dritten geliefert und von uns an unsere Gegenpartei weitergeleitet werden, gewähren wir unserer Gegenpartei die gleiche Garantie, jedoch keine weitere Garantie, auch wenn die von uns gelieferten Waren aus Waren bestehen, die uns von Dritten geliefert wurden die wir von unserem(n) Lieferanten(n) erhalten haben. Unsere Gegenpartei kann sich auf unsere Verpflichtungen aus diesem Artikel erst berufen, wenn unsere Gegenpartei alle ihre Verpflichtungen aus dem mit uns geschlossenen Vertrag erfüllt hat. Wenn wir aus irgendeinem Grund haftbar sind, ist unsere Haftung auf den Betrag beschränkt, der dem Rechnungswert der betreffenden Waren ohne Steuern entspricht, mit der Maßgabe, dass wir höchstens und ausschließlich bis zu einem Betrag von 5 € haften.000 (fünftausend Euro) pro Schadensfall. Eine Reihe zusammenhängender schadenverursachender Ereignisse gelten im Sinne dieses Artikels als ein einziges Ereignis/einen Schadensfall. Wir haften niemals für Ersatz von immateriellen Schäden, Geschäftsschäden, indirekten Schäden, entgangenem Gewinn oder anderen Folgeschäden. Unser Vertragspartner ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den von uns gelieferten Waren freizustellen. c.Q. ausgeführte Arbeit.

12. Nichteinhaltung

Wenn die Gegenpartei in irgendeiner Weise uns gegenüber bei der Erfüllung einer Verpflichtung versäumt oder wenn Grund zur Befürchtung besteht, dass die Gegenpartei uns gegenüber in Verzug geraten wird, sowie im Falle eines Antrags auf Zahlungsaufschub, (vorläufiger) Zahlungsaufschub, Konkursantrag, Konkurserklärung oder -forderung, Liquidation oder Auflösung (eines Teils) des Unternehmens der anderen Partei, sind wir, unbeschadet unserer sonstigen Rechte und ohne Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz, berechtigt, den Vertrag zu kündigen Vereinbarung(en) ohne die Notwendigkeit einer Inverzugsetzung oder eines richterlichen Eingreifens ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder die (weitere) Ausführung der Vereinbarung(en) auszusetzen.

13. Stornierung

Eine Stornierung einer Bestellung durch die Gegenpartei ist grundsätzlich nicht möglich. Wenn die Gegenpartei aus irgendeinem Grund dennoch eine Bestellung ganz oder teilweise storniert, können wir alle angemessenerweise im Hinblick auf die Ausführung der Bestellung entstandenen Kosten (einschließlich Kosten für Vorbereitung, Teile, Lagerung usw.) erstatten Unser Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns und sonstiger Schäden bleibt unberührt. Im Falle einer Stornierung schuldet die Gegenpartei auch die Stornokosten. Diese betragen 30 % (dreißig Prozent) bis 100 % (einhundert Prozent), abhängig von den von uns bereits durchgeführten Lieferungen/Arbeiten, der Auftragssumme, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (sofern zutreffend).

14. Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt haben wir nach unserem Ermessen das Recht, die Ausführung des Vertrags bis zu dem Zeitpunkt auszusetzen, an dem die Situation höherer Gewalt oder der Vertrag, sofern dies noch nicht geschehen ist, beendet ist vollzogen, beendet ist, kann ganz oder teilweise ohne gerichtliche Intervention und ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung aufgelöst werden.

Unter höherer Gewalt versteht man alles, was vernünftigerweise außerhalb unseres direkten Einflusses geschieht, einschließlich – aber nicht beschränkt auf – Streik, Ausschluss, Blockade, Aufruhr, Unruhe, Energieknappheit, Unterbrechung der Energieversorgung, Transportverbot, Feuer, Transportunfall, Transport/ Zollverzögerung, Arbeitsunfall, Krieg oder Kriegsgefahr, Naturkatastrophe, Überschwemmung. Höhere Gewalt liegt auch dann vor, wenn der betroffene Umstand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar war.

15. Anwendbares Recht; kompetenter Richter

Für diese Bedingungen und alle unsere Angebote und/oder Kaufverträge und/oder Vereinbarungen zur Arbeitsabnahme gilt niederländisches Recht, mit Ausnahme der Bestimmungen von Artikel 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Anwendbarkeit des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 wird ausdrücklich ausgeschlossen. Das zuständige Gericht in Zwolle ist für die Entscheidung über von uns und/oder gegen uns erhobene Klagen zuständig, unbeschadet unserer Befugnis, die Streitigkeit auf Wunsch einem anderen zuständigen Gericht vorzulegen. Das Vorstehende beeinträchtigt nicht unser Recht, einen Schiedsspruch durch ein Schiedsverfahren der Internationalen Handelskammer gemäß der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer durch einen einzigen Schiedsrichter zu erhalten. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Emmen, Niederlande. Das Schlichtungsverfahren wird in englischer Sprache durchgeführt.

16. Einschränkung

Ansprüche und Einreden, die sich auf Tatsachen stützen, die die Behauptung rechtfertigen, dass der gelieferte Gegenstand nicht vertragsgemäß ist, verjähren ein Jahr nach Lieferung.

17. Konvertierung

Wenn und soweit eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Gründen der Angemessenheit und Billigkeit nicht herangezogen werden kann, hat diese Bestimmung eine möglichst ähnliche Bedeutung in Bezug auf Inhalt und Umfang, auf die man sich verlassen kann auf. . Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind bei der Handelskammer hinterlegt. Es gilt die zuletzt eingereichte Fassung.